Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38148
OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15 (https://dejure.org/2015,38148)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 (https://dejure.org/2015,38148)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. November 2015 - 5 LB 81/15 (https://dejure.org/2015,38148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs 1 BBesG; § 195 BGB; § 199 Abs 1 BGB; § 1 Abs 2 BesG ND; § 1a BesG ND; Art 5 Abs 1 BesVersAnpG ND 2013; Art 2 EGRL 78/2000; Art 1 EGRL 78/2000
    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz; Familienstand; Familienzuschlag; Geltendmachung; Hemmung; Kenntnis; Lebenspartnerschaft; Nachzahlung; Verjährung; verworrene Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    bb) Das Land Niedersachsen hat allerdings mit der Regelung des Art. 5 Abs. 1 NBVAnpG den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 19. Juni 2012 (- 2 BvR 1397/09 -, juris) Rechnung getragen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 19. Juni 2012 (a. a. O., Rnrn. 79 ff.) entschieden, dass sich im Bereich der Beamtenbesoldung eine rückwirkende Heilung von Verfassungsverstößen auf diejenigen Beamten beschränkt, welche den ihnen von Verfassungs wegen zustehenden Alimentationsanspruch zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres, gerichtlich geltend gemacht haben, ohne dass über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden ist.

    Jedoch waren die europarechtlichen Anforderungen zur besoldungsrechtlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften nicht Gegenstand der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (a. a. O.) und vom 7. Juli 2009 (a. a. O.).

    Letztlich bedarf dies hier aber ebenso wenig einer Entscheidung, wie die Frage, ob jedenfalls von einer möglichen Kenntnisnahme der anspruchsbegründenden Umstände mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (a. a. O., Rn. 79) ausgegangen werden kann oder mit Bekanntgabe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Mai 2011 ("Römer", a. a. O.) möglich war.

    Erst mit Beschluss vom 19. Juni 2012 (a. a. O.) hat das Bundesverfassungsgericht die Gleichbehandlung ausdrücklich auch zum Familienzuschlag festgestellt.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Orientierung der Partner (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - BVerwG 2 C 10.09 -, juris Rnrn.

    Dies setzt voraus, dass die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind und die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O., Rn. 27; EuGH, Urteil vom 11.7.2002 - C-62/00 - "Marks & Spencer" -, juris Rnrn.

    Die hier maßgeblichen Bestimmungen der Richtlinie 2000/78/EG sind inhaltlich unbedingt und hinreichend genau und deshalb geeignet, unmittelbare Rechtswirkungen zu entfalten (so BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O., Rn. 28).

    Andernfalls muss auf andere geeignete Weise und für die von der Richtlinie Begünstigten erkennbar erreicht werden, dass die sich aus der Richtlinie ergebende Rechtslage Bestandteil der Rechtsordnung des Mitgliedstaats wird (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O., Rn. 25).

    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a. a. O., Rn. 29).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Der Äquivalenzgrundsatz besagt, dass die Verfahrensmodalitäten nicht weniger günstig gestaltet sein dürfen als diejenigen, die gleichartige Sachverhalte innerstaatlicher Art regeln (vgl. EuGH, Urteil vom 19.6.2014 - C-501/12 - "Specht", juris Rn. 112; BVerwG, Urteil vom 31.1.2013 - BVerwG 2 C 10.12 -, juris Rn. 29 zum unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruch).

    Der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von Familienzuschlag aus Unionsrecht unterliegt gemäß § 195 BGB der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn. 28, zum unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruch).

    Andererseits bejaht das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit der Verjährung bei sich aus Unionsrecht ergebenden Ansprüchen und hat beispielsweise für den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch wegen Zuvielarbeit (BVerwG, Urteil vom 26.7.2012 - BVerwG 2 C 29.11 -, juris Rn. 41) und für den unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruch (BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., Rn. 29) die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren angenommen.

  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 BV 08.2444
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2010 (- 14 BV 08.2444 -, juris Rn. 34) es für unzumutbar halte, eine Forderung gerichtlich geltend zu machen, wenn eine gefestigte fachgerichtliche Rechtsprechung einen derartigen Anspruch verneine, sei diese Situation hier nicht gegeben gewesen.

    Dass er aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10.3.2010 - 14 BV 08.2444 -, juris Rnrn. 31 ff.).

    d) Jedenfalls ist der Anspruch des Klägers nicht verjährt, selbst wenn man davon ausgeht, dass die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf des Jahres 2009 zu laufen begonnen und bis zum 31. Dezember 2012 gedauert hat (vgl. auch VG Freiburg, Urteil vom 23.1.2012 - 1 K 753/10 -, Bl. 31 ff GA unter Hinweis auf Bay. VGH, Urteil vom 10.3.2010 - 14 BV 08.2444 -, juris).

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Soweit die Richtlinie Ansprüche des Einzelnen begründen soll, muss insbesondere erreicht werden, dass die Begünstigten in der Lage sind, von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteile vom 30.5.1991 - C-361/88 -, juris Rn. 15 und vom 13.12.2007 - C-418/04 -, juris Rnrn.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht zwar nicht notwendigerweise, dass ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, dass - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (EuGH, Urteil vom 30.5.1991, a. a. O., Rn. 15 m. w. N.).

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03

    Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist wie die Ehe ein Familienstand (BVerwG, Beschluss vom 4.3.2004 - BVerwG 1 WB 32.03 -, juris Rn. 12 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17.7.2002 - 1 BvF 1, 2/01 -, juris Rn. 103).

    Das mit Wirkung zum 1. August 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz regelte erstmals gesetzlich die Begründung und die Wirkungen einer solchen Lebenspartnerschaft und schuf einen neuen Familienstand (vgl. wiederum BVerwG, Beschluss vom 4.3.2004, a. a. O., Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12

    Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufen 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Eine solche zeitliche Einschränkung sieht die Richtlinie 2000/78/EG aber nicht vor (so auch VG Ansbach, Urteil vom 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386 -, juris Rnrn. 80, 94 zu einer entsprechenden Regelung des bayerischen Landesgesetzgebers in Art. 108 Abs. 12 BayBesG; siehe auch VGH Ba.-Wü., Urteil vom 6.11.2012 - 4 S 797/12 -, juris Rnrn. 39 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 14.3.2013 - 3 K 1392/11.WI -, juris Rn. 24).

    Denn der Familienzuschlag ist Bestandteil der Besoldung eines Beamten (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 BBesG; s. a. VGH Ba.-Wü., Urteil vom 6.11.2012, a. a. O., Rn. 49), der ihm von Gesetzes wegen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zusteht.

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 1.4.2008 - C-267/06 - "Maruko" -, juris und vom 10.5.2011 - C-147/08 - "Römer" -, juris).

    Der Europäische Gerichtshof hat in der "Maruko"-Entscheidung (Urteil vom 1.4.2008, a. a. O.) festgestellt, dass Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 der Richtlinie 2000/78/EG einer Regelung entgegenstehe, wonach der überlebende Partner nach Versterben seines Lebenspartners keine Hinterbliebenenversorgung entsprechend einem überlebenden Ehegatten erhält, obwohl die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf diese Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist.

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Die Verjährungsfrist habe frühestens mit Bekanntgabe des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Mai 2011 (- C-147/08 - "Römer") begonnen.

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 1.4.2008 - C-267/06 - "Maruko" -, juris und vom 10.5.2011 - C-147/08 - "Römer" -, juris).

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15
    Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 17. Juli 2002 (- 1 BvF 1/01 u. a. -, juris) lediglich entschieden, dass die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht gegen Art. 6 GG und Art. 3 GG verstoße.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BGH, 19.03.2008 - III ZR 220/07

    Verjährungsbeginn - Kenntnis vom Schaden setzt generell keine zutreffende

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

  • BVerwG, 30.10.2014 - 2 C 3.13

    Besoldung; unmittelbare Altersdiskriminierung; Benachteiligungsverbot;

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 09.09.2015 - C-20/13

    Unland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 9/12

    Oberverwaltungsgericht hält die Besoldung für Beamte nach Dienstaltersstufen auf

  • VGH Hessen, 28.09.2011 - 1 A 2381/10

    Zeitpunkt der analogen Anwendung von § 40 Abs 1 S 1 BBesG auf eingetragene

  • BVerwG, 20.12.2012 - 2 B 144.11

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft;

  • BVerwG, 20.08.2013 - 2 C 29.12

    Kostentragung nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

  • LAG Köln, 12.12.2012 - 3 Sa 810/12

    Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmers auf Zahlung des

  • VG Ansbach, 12.11.2013 - AN 1 K 13.01386

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • VG Wiesbaden, 14.03.2013 - 3 K 1392/11

    Familienzuschlag für Lebenspartnerschaft

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

    zum Anspruch auf Zahlung von Familienzuschlag aus Unionsrecht: OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, auf die diesbezügliche EuGH-Entscheidung als Verjährungsbeginn abstellend; hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs: VG Chemnitz, Urteil vom 27.11.2014 - 3 K 751/12 -, juris, Rdnr. 20, das das BVerwG-Urteil vom 31.1.2013 als zeitlichen Anknüpfungspunkt des Verjährungsbeginns ansieht.

    zum Beginn des Laufs der Verjährungsfrist zum Jahresschluss auch in den Fällen ungeklärter Rechtslage: OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, Rdnrn. 61 f.

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

    Dass er aus dieser Kenntnis die richtigen Rechtsfolgerungen zieht, wird nicht vorausgesetzt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10.3.2010 - 14 BV 08.2444 -, juris Rn 31 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris Rn 60).

    Bei einer verworrenen Rechtslage beginnt die Verjährungsfrist allerdings ausnahmsweise erst mit einer gerichtlichen Klärung der Rechtslage (vgl. BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07 -, juris Rn 15 und Rn 19; Beschluss vom 19.3.2008 - III ZR 220/07 -, juris Rn 7; Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015, a. a. O., Rn 61).

    Im Fall einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage beginnt der Lauf der Ausschlussfrist erst zu dem Zeitpunkt, ab dem die Erhebung einer Klage für den Betroffenen zumutbar ist, das heißt die Klage hinreichend aussichtsreich, wenn auch nicht risikolos ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.11.2015, a. a. O., Rn 61, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30.10.2014 - BVerwG 2 C 3.13 -, juris Rn 52; BAG, Urteil vom 15.3.2012 - 8 AZR 160/11 -, juris Rn 61).

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 159/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

    zum Anspruch auf Zahlung von Familienzuschlag aus Unionsrecht: OVG Niedersachsen, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, auf die diesbezügliche EuGH-Entscheidung als Verjährungsbeginn abstellend; hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs: VG Chemnitz, Urteil vom 27.11.2014 - 3 K 751/12 -, juris, Rdnr. 20, das das BVerwG-Urteil vom 31.1.2013 als zeitlichen Anknüpfungspunkt des Verjährungsbeginns ansieht.

    zum Beginn des Laufs der Verjährungsfrist zum Jahresschluss auch in den Fällen ungeklärter Rechtslage: OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris.

    OVG Lüneburg, Urteil vom 24.11.2015 - 5 LB 81/15 -, juris, Rdnrn. 61 f.

  • VG München, 20.04.2021 - M 5 K 19.1884

    Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 bei Lebenspartnerschaft

    Gem. Art. 37 Satz 1 BayBesG (entspricht § 41 Satz 1 BBesG) wird der Familienzuschlag sodann ab dem Ersten des Monats gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.11.2015 - 5 LB 81/15 - juris Rn. 49 f.).
  • VG München, 20.04.2021 - M 5 K 19.2347

    Rückwirkende Zahlung des hälftigen Familienzuschlags bei eingetragener

    Gem. Art. 37 Satz 1 BayBesG (entspricht § 41 Satz 1 BBesG) wird der Familienzuschlag sodann ab dem Ersten des Monats gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.11.2015 - 5 LB 81/15 - juris Rn. 49 f.).
  • VG München, 07.10.2020 - M 5 K 18.5878

    Nachzahlung Familienzuschlag

    Gem. Art. 37 Satz 1 BayBesG (entspricht § 41 Satz 1 BBesG) wird der Familienzuschlag sodann ab dem Ersten des Monats gezahlt, in den das hierfür maßgebende Ereignis fällt (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 24.11.2015 - 5 LB 81/15 - juris Rn. 49 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht